Die Berliner müssen weiterhin mit ihren Problemen bezüglich der Klima-Kleber leben, und die Justiz zeigt sich machtlos. Der Versuch, aufgegriffene Klima-Aktivisten in Schnellverfahren zu verurteilen, ist weitgehend gescheitert. Medienberichten zufolge wurden seit Juni 2023 lediglich elf Urteile gefällt.
Dabei wurden bislang 3.428 Anzeigen erstattet – in keiner anderen Stadt waren es mehr. Die Hauptverhandlung dazu muss innerhalb von sechs Wochen nach Eingang des Antrags bei Gericht stattfinden. Die dafür eingerichteten fünf Abteilungen am Amtsgericht Tiergarten sind jedoch nun, wie die “Welt am Sonntag” berichtet, nach gut einem halben Jahr wieder aufgelöst worden.
Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft sind von 149 bisher eröffneten Schnellverfahren noch 137 offen. Seit Juni wurden lediglich elf Urteile gefällt. Weitere 48 Anträge der Staatsanwaltschaft auf beschleunigte Verfahren wurden abgelehnt. Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte erläutert dazu: “In vielen Fällen hat sich im Verlauf der Bearbeitung gezeigt, dass sich die Verfahren für eine Verhandlung im beschleunigten Verfahren nicht eignen, beispielsweise, weil die Beweislage nicht klar war oder Nachermittlungen erforderlich waren.”
Das Berliner Kammergericht, die höchste Instanz der Hauptstadt, entschied in der Vergangenheit, dass bei Straßenblockaden nicht automatisch von Nötigung ausgegangen werden kann, nur weil Autofahrer nicht weiterfahren können. Hierfür sei vielmehr eine detaillierte Beweisaufnahme über die Ankündigung der geplanten Blockade, ihre Dauer, ihre Art und ihr Ausmaß sowie Informationen über die Länge des Staus und etwaige Ausweichmöglichkeiten für Autofahrer erforderlich. “Dies macht den Richtern die Beweisführung schwer”, merkt ein betroffener Richter an.